AGB

 

Teilnahmebedingungen für Seminare und Lehrgänge

1. ANMELDUNG
Die Anmeldung zum Lehrgang muß schriftlich erfolgen und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Das biz bestätigt in der Regel umgehend den Eingang der Anmeldung. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag zustande.

2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Teilnehmer hat die Gebühr für die Veranstaltung unabhängig von Leistungen Dritter
(z.B. Arbeitsamt) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Teilnehmer die nicht fristgerecht bezahlen, können vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.


3. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG
Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag bis 6 Werktage vor Beginn zurücktreten, wenn die Veranstaltung weniger als vier Tage dauert; bei länger dauernden Lehrgängen kann der Teilnehmer bis 4 Wochen vor Beginn zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim biz.
Teilnehmer, die später, jedoch vor Seminarbeginn, zurücktreten, sind grundsätzlich zur Zahlung von 20% der Gebühren verpflichtet, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Bei Widerruf am Tag des Seminar- bzw. Lehrgangsbeginns oder danach, bei nicht Erscheinen, sind die vollen Kursgebühren zu entrichten.
Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Monate erstrecken, kann der Teilnehmer unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer hat entsprechend der Laufzeit des Vertrages anteilige Gebühren zu entrichten.


4. ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSANGEBOTES
Das biz bemüht sich, das Weiterbildungsangebot wie angekündigt durchzuführen. Es behält sich vor, Ort, Raum und Dozenten der Veranstaltung bzw. den zeitlichen Ablauf aus betrieblichen oder personellen Gründen zu ändern. Ein Wechsel der Dozenten oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Gebühr. Das biz hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder anderer wichtiger Gründe die Veranstaltung kurzfristig, spätestens 3 Werktage vor Beginn, abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das biz bestehen nicht.


5. DATENERFASSUNG
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß seine persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.


6. NEBENABREDEN
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

Stand: 2012

 

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