Bildungsprämie in Form eines Prämiengutscheins
Im Rahmen der Bildungsprämie sind Prämiengutscheine bis zu 500 Euro möglich. Voraussetzung ist eine vorangehende Beratung bei einer der bundesweit über 400 Beratungsstellen. Ausschlaggebend für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist das zu versteuernde Einkommen. Bei Alleinstehenden liegt die derzeitige Obergrenze bei 25.600 Euro bei gemeinsam Veranlagten bei 51.200 Euro. Kostenfreie telefonische Hotline: 0800 2623000
Weitere Infos unter http://www.bildungspraemie.info
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Steuerliche Förderung
Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden. Inforamtionen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.